Anwältin für Familienrecht in Rastatt: Reform lehnt automatisches Sorgerecht für Unverheiratete ab
RASTATT. Sollen unverheiratete Väter im Familienrecht gestärkt werden und automatisch das Sorgerecht erhalten? Zu dieser Frage gibt es aktuell unterschiedliche Antworten vom Bundesministerium für Justiz und von Familienrechtlern. Während sich die Familienrechtler der Einschätzung einer Arbeitsgruppe anschließen und ein automatisches Sorgerecht für unverheiratete Väter begrüßen, lehnt Justizministerin Christine Lambrecht (SPD) dies ab. Es handelt sich beim automatischen Sorgerecht um eine der wichtigsten Forderungen aus dem im November 2019 vorgelegten Abschlussbericht einer Arbeitsgruppe aus acht Familienrechtlern. Daran hatten Familienrechtler aus der Wissenschaft, der Justiz und der Anwaltschaft mitgewirkt und das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) beraten. Ziel war es, das seit 1998 geltende Sorge- und Umgangsrecht an die Lebenswirklichkeit der Familien und moderne Betreuungsmodelle anzupassen.
Anwältin für Familienrecht in Rastatt: Mutter soll weiter zustimmen müssen
Die Ministerin hingegen vertritt die Einschätzung, an der derzeitigen Praxis einer gemeinsamen Sorgeerklärung solle sich nichts ändern. Sie stellt sich damit gegen den Rat der Experten, die die elterliche Sorge von Anfang an per Gesetz den rechtlichen Eltern des Kindes zusprechen wollen. Damit wären leibliche unverheiratete Väter mit der Geburt des Kindes automatisch sorgeberechtigt. Die Ministerin möchte es jedoch dabei belassen, dass die Mutter der gemeinsamen elterlichen Sorge zustimmen muss. „Für leibliche Väter wird es damit weiterhin Hürden geben, wenn sie das gemeinsame Sorgerecht anstreben“, bewertet die Anwältin für Familienrecht in Rastatt, Susanne Cronauer.
Warum kein Automatismus im Familienrecht? Anwältin in Rastatt klärt auf
Zugleich verweist Susanne Cronauer erklärend auf Stellungnahmen u.a. vom Bundesverband der alleinerziehenden Mütter und Väter (VAMV), in der vor einem automatischen Sorgerecht gewarnt wird. Verbandsvertreter verweisen auf die Probleme der gemeinsamen elterlichen Sorge, wenn es starke Elternkonflikte oder häusliche Gewalt gibt. Vor diesem Hintergrund bringt der VAMV seine entschiedene Ablehnung zum Ausdruck. Vertreter verweisen auf die Statistik, nach der bereits jetzt 91 Prozent der Paare ein gemeinsames Sorgerecht im Rahmen einer Sorgeerklärung vereinbaren. In den Fällen, in denen dies nicht getan wird, gibt es nach Einschätzung des VAMV gute Gründe, die dagegensprechen wie Alkoholmissbrauch, Gewalt oder strittige Trennungen. Denkbar seien auch Fälle, in denen sich die Eltern kaum kennen und deshalb kein gemeinsames Sorgerecht anstreben.
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