Beachtung! Alle Bestandsverwaltungssysteme, Registrierkassen und Buchhaltungssoftware sollten bis Ende Juni angepasst werden.
Die vom Bund vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 beschlossene vorübergehende Senkung der Umsatzsteuersätze betrifft alle Unternehmen, unabhängig von ihrer Branche.
Alle Bestandsverwaltungssysteme, Registrierkassen und Buchhaltungssoftware sollten bis Ende Juni angepasst werden.
Wir stehen Ihnen mit technischer Beratung und Unterstützung zur Verfügung und bieten Ihnen zwei Möglichkeiten, um die technische Änderung der Mehrwertsteueranpassung in SAP Business One vorzunehmen:
Schritt für Schritt Anweisungen
Wir geben Ihnen Schritt für Schritt Anweisungen, wie Sie Ihr SAP Business One-System selbst anpassen können. Wir erklären ausführlich und verständlich, welche Anpassungen vorgenommen werden müssen, damit am Fälligkeitstag die korrekten Mehrwertsteuersätze ermittelt werden können. Diese Anweisungen basieren auf SAP Business One Standard und berücksichtigen keine kundenspezifischen Einstellungen.
Paket
Komplett sorgenfrei: Technische Implementierung durch unsere SAP-Berater Mit dieser vorübergehenden Anpassung in SAP Business One sind unsere SAP-Berater direkt neben Ihrem Unternehmen. Verpassen Sie keine wertvolle Zeit und kontaktieren Sie uns so schnell wie möglich, damit Sie bereit sind! ab dem 1. Juli!
Keywords:tecnologia, SAP Business One,