Nach dem großen Interesse in den Jahren 2015 und 2016 gibt die AGRAVIS Raiffeisen AG erneut Genussscheine aus. Ziel ist es, die Eigenkapitalausstattung des Unternehmens weiter zu stärken. Bis zu 65 Mio. Euro an zusätzlichem Kapital möchte die AGRAVIS auf diese WeiseEigenkapital bei potenziellen Anlegern generieren. Dabei ist auch eine Verlängerung der Genussrechte aus dem Jahr 2015 möglich. Zeichnungsangebote sind längstens bis zum 30. Oktober 2020 möglich.
Der Gesamtbetrag von 65 Mio. Euro wird, so AGRAVIS-Finanzvorstand Johannes Schulte-Althoff, in drei Tranchen aufgeteilt. Für Aktionäre und Mitarbeiter kann das Volumen bis zu 25 Mio. Euro erreichen. Der Nennwert pro Genussschein beträgt hier 1.000 Euro. Die Mindestzeichnung liegt bei 2.000 Euro. Die Genussscheine in dieser Tranche werden mit 3,25 Prozent im Jahr verzinst.
Ein Gesamtvolumen von 30 Mio. Euro steht für interessierte Altinvestoren zur Verfügung, die bereits 2015 Genussrechte gezeichnet hatten. Sie können nun bei einer Verzinsung von 2,40 Prozent Genussscheine mit einem Nennbetrag und einer Mindestzeichnung von 5.000 Euro erhalten. Gesamtvolumen dieser Tranche: 30 Mio. Euro.
An interessierte Dritte (natürliche und juristische Personen) können Genussscheine bis zu einer Gesamtsumme von 10 Mio. Euro ausgegeben werden. Der Nennwert pro Genussschein und die Mindestzeichnung betragen 5.000 Euro. Der Zinssatz liegt bei 2,25 Prozent.
Die Genussscheine haben wiederum eine Laufzeit von fünf Jahren. Die Zuteilung erfolgt grundsätzlich in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Zeichnungsscheine („Windhundverfahren“). Die AGRAVIS Raiffeisen AG ist berechtigt, die Zeichnung vorzeitig zu schließen oder Zeichnungen nicht oder nicht in voller Höhe anzunehmen. Die Einnahmen aus den Genussscheinen dienen der AGRAVIS zur allgemeinen Finanzierung des Geschäftsbetriebs.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat den Wertpapierprospekt für die Ausgabe von Genussscheinen gebilligt. Der Prospekt ist auf der Homepage der AGRAVIS unter agrav.is/genussscheine abrufbar. Für Rückfragen steht der AGRAVIS-Bereich Recht/Aktionäre zur Verfügung, Telefon 0251/682-19300, E-Mail: genussschein@agravis.de.
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