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Michaela Rassat, Juristin der ERGO Rechtsschutz Leistungs-GmbH:
Weihnachten ohne Christbaum – das ist f?r viele undenkbar. Nach den Feiertagen stellt sich dann jedes Jahr dieselbe Frage: Wohin mit dem Baum? Hier bieten sich mehrere M?glichkeiten an. Nach dem Abschm?cken zerkleinern und zum Wertstoffhof bringen ist eine davon. Viele Gemeinden bieten au?erdem Sammelstellen f?r die ausrangierten Tannen an. In manchen Kommunen holen die Abfallentsorgungsunternehmen sie auch direkt vor der Haust?r ab. Die Termine hierf?r finden sich meist im ?rtlichen Abfallkalender. Der Baum sollte dabei so platziert sein, dass er keine Fu?g?nger oder anderen Verkehrsteilnehmer behindert. Und lieber nicht aus dem Fenster werfen: Denn das kann f?r Fu?g?nger oder Fahrradfahrer gef?hrlich werden und Sch?den an parkenden Autos verursachen. Wer einen eigenen Garten hat, kann den Baum kompostieren oder die ?ste als Frostschutz f?r Beete oder winterlichen Unterschlupf f?r Igel zweitverwerten. Der Stamm eignet sich – wenn er trocken genug ist – als Brennholz f?r den Kamin. Bei allen Zweitverwertungsm?glichkeiten empfiehlt es sich, einen chemisch unbehandelten Baum zu kaufen. Achtung: Den Christbaum auf keinen Fall im Wald entsorgen. Das ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die ein Bu?geld nach sich ziehen kann. Wer nicht m?chte, dass ein Baum f?rs Weihnachtsfest gef?llt wird, kann auch einen Christbaum im Topf mieten. Die Anbieter liefern den Baum bequem bis vor die Haust?r, holen diesen nach dem vereinbarten Zeitraum ab und pflanzen ihn wieder ein.
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