+++ Fahrverbot auch bei einmaliger Einnahme von harten Drogen +++
Nach der – auch einmaligen – Einnahme sogenannter harter Drogen (wie zum Beispiel Amphetamin, Ecstasy, Kokain) wird die Fahrerlaubnis im Regelfall entzogen. Im Unterschied zum Alkoholkonsum kommt es beim Konsum dieser Drogen nicht darauf an, ob der Betroffene unter Drogeneinfluss Auto gefahren ist und sich selbst in der Lage sieht, auch zukünftig zwischen Drogenkonsum und Fahren zuverlässig zu trennen. Darauf weist laut ARAG das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße in einem Beschluss vom 18.01.2019 erneut hin (Az.: 1 L 1587/18.NW).
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+++ Beleidigung innerhalb der Familie +++
Innerhalb des engsten Familienkreises besteht ein ehrschutzfreier Raum, der es ermöglicht, sich frei auszusprechen, ohne gerichtliche Verfolgung befürchten zu müssen („beleidigungsfreie Sphäre“). Dies gelte auch für Äußerungen (hier: Misshandlungsvorwurf) in WhatsApp-Nachrichten. ARAG Experten verweisen auf das Urteil des Oberlandesgericht Frankfurt am Main mit Urteil vom 17.01.2019 (Az.: 16 W 54/18).
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+++ Vorsicht bei Überquerung von Geh- und Radweg +++
Einen Fußgänger treffen beim Überschreiten eines Geh- und Radweges dieselben Sorgfaltspflichten wie beim Überschreiten einer Fahrbahn. Dies hebt laut ARAG das Oberlandesgericht Celle hervor. Dazu gehöre es, sich zu vergewissern, ob der Weg gefahrlos für sich und andere betreten werden kann, heißt es in dem Urteil vom 20.11.2018 (Az.: 14 U 102/18).
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