Just Fit ist nach §20 SBG V zertifiziert
Als einzige Fitnesskette in Köln und Umgebung startet Just Fit am 1. Oktober 2020 exklusiv das 100 % steuerlich anerkannte Programm zur Betrieblichen Gesundheitsförderung. Der Anbieter hat die Zertifizierung nach §20 SBG V für alle seine Clubs erhalten.
Das Programm zur Betrieblichen Gesundheitsförderung bietet viele Vorteile für den Arbeitgeber und die Arbeitnehmer. So ist es im Gegensatz zur bisherigen Praxis zu einhundert Prozent steuerlich anerkannt (nach §3, 34 EStG). Unternehmen können pro Jahr 600 Euro je Mitarbeiter investieren. Für Unternehmen entstehen keinerlei zusätzlichen Kosten, da die Versteuerung als Geldwerter Vorteil entfällt.
In Zeiten von Corona hat das Thema Gesundheit den höchsten Stellenwert, auch und gerade im beruflichen Umfeld. Hier setzt die Betriebliche Gesundheitsförderung in Kooperation mit Just Fit an, um Mitarbeiter langfristig in ihrer Aktivität zu fördern. Davon profitieren beide Seiten: Das regelmäßige Training steigert Leistungsfähigkeit, stärkt das Immunsystem und hebt die Motivation, krankheitsbedingte Abwesenheitszeiten gehen zurück. Unternehmen binden ihre Mitarbeiter langfristig an sich und sind auch in Zukunft wettbewerbsfähig und leistungsstark.
Zum Start in die Betriebliche Gesundheitsförderung steht für die Teilnehmer ein gründliches und professionelles Screening im Just Fit Club ihrer Wahl. Zunächst wird der Fitnessstatus ermittelt, um ein individuelles und passgenaues Trainingsprogramm zu entwickeln. Das Programm wird alle zwölf Monate optimiert und auf die Bedürfnisse der Trainierenden angepasst. Dabei profitieren die Teilnehmer von der langjährigen Erfahrung und Kompetenz der Fitnesskette Just Fit als Vorreiter der Branche in Sachen Betriebliche Gesundheitsförderung.
Keywords:Fitness, Human Resources, Personal, Gesundheit, Mitarbeiter