Essen – Im Rahmen eines seiner vielen Fernsehstatements hat der Bundesminister der Finanzen, Olaf Scholz, mit sichtlichem Stolz das geschnürte Hilfspaket in Höhe von 130 Mrd. Euro vorgestellt. Insbesondere vertrat er die Auffassung, dass die Senkung der Umsatzsteuer, wenn auch nur zeitbedingt, ein „großer Wurf“ ist. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, vermutet, dass Minister Scholz wahrscheinlich keine praktischen Erfahrungen in der freien Wirtschaft hat und auch nicht weiß, was dies bedeutet.
„Die Kassensysteme im Einzelhandel, den er seinen Aussagen nach durch diese Umsatzsteuersenkung insbesondere unterstützen will, müssen kurzfristig, das heißt innerhalb von ca. 2 Wochen umprogrammiert werden. Nach ca. einem halben Jahr muss wieder zurückprogrammiert werden auf den alten Rechtsstand mit Ausnahme der Gastronomie, diese hat dann noch ein halbes Jahr länger Zeit“, bemängelt Steuerberater Roland Franz und fragt sich, ob sich unser Bundesminister über die hiermit verbundenen Kosten einmal Gedanken gemacht hat?
Jetzt schlägt die Bürokratie zu. Kurzarbeitergeld, Versuche, das Geschäft wieder anzukurbeln und obendrauf noch derartige Probleme. Wenn man diese Umsatzsteuersenkungen bei anderen Unternehmen, z. B. Dienstleistungen, Bau, Handwerk etc. betrachtet, hat sich anscheinend keiner Gedanken darüber gemacht, wie viel Arbeitsaufwand es jetzt darstellt, dass z. B. Teilleistungen abgegrenzt werden müssen. „Unter Umständen muss für eine Leistung, die sich über zwei Monate – Juni/Juli – hinzieht, eine Abgrenzung zum 30.06. durchgeführt und dann mit zwei unterschiedlichen Umsatzsteuersätzen abgerechnet werden. In diesem Zusammenhang müssen auch die gesamten Buchhaltungsprogramme umgestellt werden. Ich glaube, dass sich Minister Scholz darüber in keinster Weise Gedanken gemacht hat“, moniert Steuerberater Roland Franz.
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