Das Nürnberger Maklerunternehmen weiß, was nach der Trennung mit dem gemeinsamen Haus geschehen kann
Wenn die Ehe in die Brüche geht, geht es oft darum, das gemeinsame Eigentum untereinander aufzuteilen. Dabei rückt häufig auch die gemeinsame Immobilie in den Fokus. Vor allem, wenn Kinder im Spiel sind, kann es sinnvoll sein, dass einer der Erziehungsberechtigten mit diesen dort wohnen bleibt. In diesem Zusammenhang ist eine Eigentumsübertragung möglich. Doch für alle, die einen radikalen Schlussstrich ziehen wollen, kommt eher ein Verkauf infrage.
Nach einer Trennung sind sich viele nicht mehr einig in verschiedenen Dingen. Auch im Hinblick auf die gemeinsame Immobilie kann es zu Diskrepanzen kommen: Während der eine die Immobilie behalten möchte, will der andere sie verkaufen, während der eine über Vermietung nachdenkt, möchte der andere nichts davon wissen … „In solchen Fällen ist es oft sinnvoll, erfahrene Makler hinzuzuziehen“, sagt Stefan Sagraloff, Geschäftsführer von Immopartner. „Wir nehmen eine objektive Rolle ein und vermitteln zwischen beiden Parteien, um schließlich die beste Lösung für alle Beteiligten zu finden“, so der Nürnberger Immobilienmakler weiter.
Dabei prüfen er und seine Kollegen, ob beispielsweise eine Eigentumsübertragung in Betracht kommt. Dabei bleibt einer der Beteiligten in der Immobilie wohnen und zahlt den anderen aus. „Hier sollte man sich allerdings bewusst darüber sein, dass neben der Auszahlungssumme weitere Kosten anfallen können, zum Beispiel, um den bestehenden Kredit weiterhin zu tilgen“, meint Stefan Sagraloff, „das muss man finanziell stemmen können“.
Auch ein Hausverkauf ist eine Option, vor allem, wenn die Ex-Partner einen sauberen Schlussstrich ziehen wollen. Vor einer Veräußerung ermitteln die Immopartner-Mitarbeiter den Wert der Immobilie, preisen sie geschickt an und übernehmen auf Wunsch sogar die Verkaufsverhandlungen. „Unser Ziel dabei ist es, einen zufriedenstellenden Preis zu erzielen“, so Stefan Sagraloff. Den Verkaufserlös können beide Parteien dann gerecht untereinander aufteilen.
Werden sich die Ex-Partner partout nicht einig, ist eine Teilungsversteigerung die letzte Option. Diese besondere Form der Zwangsversteigerung sollte allerdings nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen, da das Verfahren oft langwierig ist und Immobilien häufig unter Wert verkauft werden.
Gerne informieren Stefan Sagraloff und seine Mitarbeiter Interessierte zum Thema Scheidungsimmobilien und finden für sie die beste Option. Auch mit Themen wie „Zugewinnausgleich“, „Abzahlung des Immobilienkredites“ sowie „Diskreter Verkauf“ kennen sich die Nürnberger Immobilienmakler bestens aus. Interessierte können sich unter der Nummer (0911) 47 77 60 13 kostenlos und unverbindlich beraten lassen und auch einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.
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