Stichtag: 1. März – Versicherungsschutz nur mit gültigem grünen Kennzeichen
Grün ist die Farbe des Jahres 2019: Ab 1. März müssen alle Kleinkrafträder statt einem blauen ein grünes Versicherungskennzeichen tragen. Ein korrektes Kennzeichen ist wichtig, denn ohne erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Wer sein Kleinkraftrad erst aus der Garage holt, wenn es warm und sonnig ist, kann das Versicherungskennzeichen auch später kaufen. Die Prämienhöhe richtet sich nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum. Wer erst ab Mai fährt, zahlt nicht für zwölf sondern für zehn Monate, also bis zum Ende des laufenden Verkehrsjahrs. Wo es die Kennzeichen gibt? Direkt bei der Versicherung.
Die kleinen Verwandten der Motorräder sind nicht nur oft in Unfälle verwickelt, sie werden auch häufig gestohlen. Beides zeigt: Ein umfassender Versicherungsschutz ist nötig. Dies gilt insbesondere bei Personenschäden. Wird z.B. ein gut verdienender, junger Familienvater bei einem Verkehrsunfall durch die Schuld des Rollerfahrers schwer verletzt und behält bleibende Schäden, sind Entschädigungen in Millionenhöhe durchaus realistisch. Im Bereich der Kleinkrafträder bietet die HUK-COBURG eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen € Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab 37 € und die Teilkasko-Versicherung mit 150 € Selbstbeteiligung ab 26 € an.
Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören unter anderem Kleinkrafträder wie Mofas und Mopeds oder Roller, Leichtmofas, Segways oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.
Weniger bekannt ist, dass es Pedelecs gibt, die ein Versicherungskennzeichen tragen müssen: Die sogenannten S-Pedelecs. Bei diesen schnellen Pedelecs wird die Motorunterstützung erst bei einer Geschwindigkeit von 45 Kilometern pro Stunde abgeschaltet und die Leistung des Motors liegt bei 500 Watt. Hier bietet die HUK-COBURG eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit 100 Millionen € Versicherungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ab 29 € und die Teilkasko-Versicherung mit 150 € Selbstbeteiligung bei Totalentwendung) ab 29 € an.
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