R+V-Infocenter: Lösungsmittel schädigen Gewässer
Wiesbaden, 22. Oktober 2020. Tapezieren, streichen, Teppichboden verlegen: Viele nutzen die Corona-Zeit, um die heimischen vier Wände zu renovieren. Doch was tun mit Resten von Farben, Lacken und Tapeten? Das Infocenter der R+V Versicherung gibt Tipps für die Entsorgung und die Reinigung.
Lösungsmittel schädigen Gewässer
Beim Renovieren fallen Abfälle an. Doch nicht immer ist klar, was wo entsorgt werden muss. Grundsätzlich gilt: Abfälle mit Lösungsmitteln sind Sondermüll und gehören auf den Wertstoffhof. „Wurden Pinsel für Lack oder Verdünner verwendet, dürfen Heimwerker sie nicht im Waschbecken auswaschen. Die Chemikalien schädigen die Gewässer und können sogar Abflussrohre verstopfen“, sagt Torben Thorn, Beauftragter für Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Umweltmanagement bei der R+V Versicherung. Ein Blick auf das Etikett verrät, ob ein Produkt Lösungsmittel enthält.
Eingetrocknete Wandfarben sind Hausmüll
Wand- und Deckenfarben sowie wasserlösliche Lacke und Lasuren kommen hingegen ohne Lösungsmittel aus. „Deshalb dürfen Pinsel und Farbrollen im Waschbecken gesäubert werden. Die leeren Eimer gehören in die gelbe Tonne, eintrocknete Farbreste oder Pinsel in den Hausmüll“, erklärt R+V-Experte Thorn. Das gilt allerdings nicht für flüssige Farben. Heimwerker können sie auf den Wertstoffhof bringen. „Wer flüssige Farbreste anderweitig entsorgt, muss selbst bei geringen Mengen mit Bußgeldern rechnen.“ Berlin verlangt hierfür beispielsweise 120 Euro, Essen 100 Euro.
Tapeten bestehen nicht nur aus Papier
Alte Tapeten gehören ebenso wie Reste und Verschnitte neuer Rollen in den Hausmüll – und nicht ins Altpapier. „Der Grund: An abgerissenen Tapeten hängen noch Farb- und Kleisterreste. Und neue Tapeten bestehen meist nicht nur aus Papier, sondern enthalten auch Kunststoffe“, erklärt Thorn. Größere Tapetenmengen können Heimwerker problemlos beim Wertstoffhof abgeben. Dahin gehören auch Glasfasertapeten: Sie bestehen aus künstlichen Mineralfasern und gelten als Sondermüll. Kleisterreste dürfen hingegen in die häusliche Restmülltonne.
Bei Bodenbelägen hängt die Entsorgung vom Material und der Größe ab. Alte Teppiche, Linoleum oder Laminat sind Sperrmüll. „Kleine Teppichreste ohne Kleber oder kleine Parkettstücke dürfen auch in die Restmülltonne“, sagt Thorn. Beim Teppichkleber gilt: Enthalten die Produkte Lösungsmittel, gehören sie zum Sondermüll.
Weitere Tipps des R+V-Infocenters:
– Einige Kommunen bieten für die Entsorgung von schadstoffhaltigen Abfällen neben Wertstoffhöfen auch Umweltmobile an. Hier kann der Sondermüll kostenfrei abgegeben werden. Informationen über Abgabestellen und Termine gibt finden Heimwerker auf den Internetseiten der Kommunen und/oder Abfallbetriebe.
– Für spätere Ausbesserungen empfiehlt es sich, Farbreste aufzubewahren. Damit die Farbe nicht austrocknet, den Deckel gut verschließen oder die Farbe in ein gereinigtes Schraubdeckelglas umfüllen.
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